Bekanntmachung: Haushaltssatzung und Stellenplan Markt Gars a.Inn

Der Markt Gars a.Inn hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Haushaltssatzung wird durch Niederlegung in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Gars a. Inn, Rathaus, Hauptstr. 3 (Zimmer Nr. 11) amtlich bekanntgemacht.

Gleichzeitig mit der Niederlegung der Haushaltssatzung wird auch der Haushaltsplan in der Zeit vom 16.05.2025 bis 26.05.2025 öffentlich aufgelegt (Art. 65 Abs. 3 GO).

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen außerdem während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in Gars a. Inn, Rathaus, Hauptstr. 3 (Zimmer Nr. 11) innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr) zur Einsicht bereit (§ 4 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung).

Ebenso können die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan auf der Homepage unter www.gars.de eingesehen werden.

 

II.

Das Landratsamt Mühldorf a. Inn hat mit Bescheid vom 30.04.2025 Az.: FB 34, 941 die rechtsaufsichtliche Unbedenklichkeit bescheinigt und mitgeteilt, dass die Satzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält.

 

Gars a. Inn, 13.05.2025

Markt Gars a.Inn

Otter

Erster Bürgermeister

 

 

Der Haushaltssatzung und Haushaltsplan inkl. Stellenplan Markt Gars a.Inn 2025 kann hier eingesehen werden