Die Kinder freut’s: endlich liegt ausreichend Schnee zum Rodeln und Schneemannbauen! Die Verkehrsteilnehmer aber werden teilweise vor Herausforderungen gestellt. Warum eigentlich? Schneefall und Minustemperaturen sind im Januar keine Seltenheit. Und für die Straßen ist der Winterdienst im Einsatz.
Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer Kapazität verpflichtet, die öffentlichen Straßen von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Dies geschieht jedoch nach ihrer Priorität. Vorrang haben hier die Hauptverkehrsstraßen mit Busverkehr, sowie Ortsverbindungsstraßen.
Der Landkreis übernimmt die Räumung und Streuung der Kreisstraßen (z.B. Lengmooserstraße Mü17), das Straßenbauamt auf den Staatsstraßen (z.B. St2352 Kloster-Auer-Straße Richtung Aschau und St2353 von der B12 bis Unterreit).
„Unsere Mitarbeiter vom Bauhof machen einen tollen Job. Sie sind täglich im Einsatz und fahren bereits um 4 Uhr in der Früh – auch am Wochenende und Feiertag – um die Straßen in unseren Gemeindeteilen für den Verkehr zu räumen. Wir können aber auch nicht überall gleichzeitig sein,“ betont Bürgermeister Robert Otter und appelliert, alle Verkehrsteilnehmer sollen sich der Witterung entsprechend verhalten und eigenverantwortlich handeln.
Die Grundstückseigentümer werden gebeten, eigenverantwortlich zu räumen und zu streuen. Sie sind verpflichtet, werktags zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr (sonn- und feiertags von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr) die Gehbahnen von Schnee und Eis zu befreien und ggf. zu streuen. Die Bürgersteige müssen in einer Breite von 1m geräumt werden, so dass zwei Personen aneinander vorbeigehen können. Der geräumte Schnee darf nur so abgelagert werden, dass der Verkehr nicht beeinträchtigt wird. Auch darf der Schnee nicht zurück auf die Straße geworfen werden, da dieser anfriert und den Räumvorgang erschwert.
Um den Räum- und Streudienst nicht zu behindern, bitten wir bei angesagtem Schneefall Pkw soweit als möglich auf privaten Grundstücken abzustellen. Räumfahrzeuge benötigen eine Mindestbreite von 3,5m, um sicher durch die Straßen fahren zu können. Es ist teilweise unvermeidbar, dass bei der Straßenräumung Schnee zurück auf die Gehwege oder Einfahrten geschoben wird. Gegebenenfalls muss der Gehweg von den Anliegern erneut geräumt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.