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Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung – Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

Letztmals zum 01.01.2025 haben alle Grundstückseigentümer nach der Hauptveranlagung einen neuen Steuerbescheid erhalten.

Für das Kalenderjahr 2026 wurde gemäß § 27 Abs. 3 GrdStG die Grundsteuer in gleicher Höhe wie im Vorjahr festgesetzt. Dies bedeutet, dass die Steuerpflichtigen, die keinen Grundsteuerbescheid für 2026 erhalten, im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben.