Kindergarten- bzw. Benutzungsordnung

Die Gemeinde Unterreit betreibt den Gemeindekindergarten St. Elisabeth als eine öffentliche gemeindliche Einrichtung.

Aufnahmekritrien:
Die Aufnahme in die Kinderkrippe bzw. Kindergarten erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze.
Sind nicht genügend Plätze verfügbar, so wird die Auswahl nach folgenden Dringlichkeitsstufen getroffen.

  1. Kinder mit gewöhnlichen Aufenthalt in der Gemeinde Unterreit
  2. Kinder deren Elternteile allein erziehend sind
  3. Kinder deren Eltern beide berugsstätig sind
  4. Kinder deren Familie sich in einer Notlage befindet
  5. Kinder mit Schulsprengel Gars a. Inn
  6. Bestandskinder (Gastkind mit gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb der Gemeinde Unterreit)
  7. Kinder aus der Pfarrgemeinde Grünthal/Wang
  8. Kinder aus dem VG-Bereich Gars

Die Kinder werden möglichst nach Wunsch in die Gruppen eingeteilt.
Kinder die nicht aufgenommen werden können, kommen auf die Nachrückliste des laufenden Kindergartenjahres und müssen neu eingeschrieben werden.

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt im Januar des Kindergartenjahres. (Der Termin wird bekannt gegeben)
Die Aufnahme erfolgt in der Regel jeweils zum 01. September.
Voranmeldungen gibt es nicht.
Voraussetzungen für die Anmeldung

  • In der Kinderkrippe nehmen wir Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis 2 Jahre und 11 Monate auf
  • Das Kind sollte derzeit das 3. Lebensjahr vollendet haben, bevor es in den Kindergarten aufgenommen wird.
  • Der Anmeldende ist verpflichtet, bei der Anmeldung Auskünfte zur Person des aufzunehmenden Kindes zu geben.
  • Der Kindergarten hält sich das Recht vor, ein Kind nochmals auszuschließen, wenn es nicht kindergarten- bzw. krippenfähig, oder die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich ist.

Gruppenzusammesetzung:
Wir betreuen eine Krippengruppe mit max. 12 Plätzen und zwei altersgemischte Regelgruppen mit maximal je 27 Plätzen in unserer Einrichtung.
In die Krippengruppe dürfen maximal 12 Kinder aufgenommen werden. Die „Kleinen“ wechseln mit dem Beginn eines neuen Kindergartenjahres (01.09.) im Alter von ca. 3 Jahren in die Regelgruppen.
Die Kinder bleiben dann während ihrer ganzen Kindergartenzeit in der gleichen Gruppe.
So sind kleine und größere, ältere und jüngere Kinder zusammen.

Kündigung durch den Träger:
Ein Kind kann vom Kindergarten ausgeschlossen werden, wenn es:

  • länger als zwei Wochen unentschuldigt fehlt
  • Die Entsprechende Förderung des Kindes in der Gruppe sowie die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich ist.
  • Der Kindergartenbeitrag länger als drei Monate nicht bezahlt wurde.

Kündigung durch den Erziehungsberechtigten:
Der Kindergartenplatz und die Buchungszeit kann nur schriftlich 4 Wochen zum Quartalsende (31.12.; 31.03.; 30.06.) gekündigt bzw. geändert werden.
In der Eingewöhnungsphase (Krippe: bei Neuaufnahme = 6 Wochen ab Eintrittstermin Kindergarten: 4 Wochen ab Eintrittsbeginn; sowie bei Wegzug) kann zum Monatsende gekündigt werden.

Die Kündigung ist schriftlich an die Leitung bzw. Gemeinde Unterreit zu richten.

Bildungspaket:
Das Bildungspaket umfasst neben den Zuschüssen für Schulbedarf, Lernförderung und Schülerbeförderung auch die Kostenübernahme für z.B. Tagespflege, Klassenfahrten, Vereinsmitgliedschaften, Unterricht in musischen Fächern, Mittagessen in Kita, Schule, Hort).
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket wenn Eltern leistungsgerecht nach dem SGB II sind oder Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Leistungen aus dem Bildungspaket werden nur auf Antrag gewährt. (www.lra-mue.de)
Ansprechpartner ist Fr. Scheuerer (08631-699347).

Personal:
Das pädagogische Personal besteht aus einer Leitung (Erzieherin), Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen.

Betreuung:
Das Angebot unterliegt den Ausführungen des gültigen Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) und orientiert sich am Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan (BEP).
Die spezifischen Bildungsaufgaben und- ziele der Einrichtung sind in der pädagogischen Konzeption verankert.

Eingewöhnung in der Kinderkrippe:
Mit den Eltern wird vorab ein voläufiger Eingewöhnungsablauf besprochen.
Dieser ist in drei Schritten aufgebaut:

  1. Schritt: Ein Elternteil oder eine andere Vertrauensperson des Kindes ist unmittelbar beim Kind und somit im Sichtfeld des Kindes. Erste Versuche der Kontaktaufnahme des Betreuungspersonals zum Kind finden statt.
  2. Schritt. Eltern/bzw. Vertrauensperson bewegt sich frei im Haus und entschwindet somit für einige Zeit aus dem Sichtfeld des Kindes. Hierfür steht ein Rückzugspunkt im Personalbereich zur Verfügung.
  3. Schritt: Elternteil nimmt Abschied vom Kind und verlässt die Einrichtung für eine mit dem Betreuungspersonal abgesprochene Zeit.

Die letztendliche Dauer der Eingewöhnungszeit ist jedoch abhängig vom Wohl des Kindes und liegt im Ermessen der Eltern und des Betreuungspersonals. Ein Informationsgespräch über den Ablauf der Eingewöhnung findet im vorab statt.