Markt Gars a. Inn
Verwaltungsgemeinschaft des Markt Gars a. Inn
und der Gemeinde Unterreit
Gemeinde Unterreit
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Fundsachen, die im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft aufgefunden werden, sind im Rathaus auf Zimmer Nr. 1 abzugeben.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum den Finders über. Verzichtet dieser auf Eigentumserwerb, wird die Fundsache zum Eigentum der Verwaltungsgemeinschaft.

 

 

 

Gefunden wurde:

 

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anthrazit-weiße Jacke

 

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blaues Damenfahrrad ohne Gangschaltung

 



 

Zensus 2011

 

 

Online-Bürgerbüro

 

 

Landratsamt
Mühldorf

 

 

Mitfahrzentrale

 

 

Wildpark Oberreit

 

 

Grünthal Aktiv


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