Fundsachen, die im Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft aufgefunden werden, sind im Rathaus auf Zimmer Nr. 1 abzugeben.
Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate. Nach Ablauf dieser Frist geht die Fundsache in das Eigentum den Finders über. Verzichtet dieser auf Eigentumserwerb, wird die Fundsache zum Eigentum der Verwaltungsgemeinschaft.
Gefunden wurde:
- | anthrazit-weiße Jacke |
- | blaues Damenfahrrad ohne Gangschaltung |



